Mit einer aktiven Mitgliedschaft, erhalten Mitglieder Zugang zur Fitness-Ausrüstung für ein selbst geleitetes Training und können an Fitnesskursen teilnehmen, vorausgesetzt, sie halten sich an die spezifischen Nutzungsregeln und -vorgaben, einschließlich der zweckgemäßen Nutzung der Geräte und Gewichte. Eine Zweckentfremdung der Ausstattung ist nicht gestattet.
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Mitgliedern der FIT-UP Sportcenter UG. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der FIT-UP Sportcenter UG abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Fitnessstudios (FIT-UP Sportcenter UG, Bonner Str. 29, 50374 Erftstadt) berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Die FIT-UP Sportcenter UG ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit der FIT-UP Sportcenter UG aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die FIT-UP Sportcenter UG gekündigt wurde. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche kostenpflichtig Vertrag abschließen ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch die FIT-UP Sportcenter UG. Die FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung, per E-Mail zu. Die FIT-UP Sportcenter UG ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit der FIT-UP Sportcenter UG aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die FIT-UP Sportcenter UG gekündigt wurde. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied, nach Maßgabe der Vereinbarung, Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3. Hausordnung
Die FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.4. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.5. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies im Vertrag oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.1.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der FIT-UP Sportcenter UG (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.1.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich mitzuteilen.
3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des QR-Codes / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der FIT-UP Sportcenter UG ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den QR-Code ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
3.3. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke ins Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.2. Sind auf dem Vertrag monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrags fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2. Gestaffelte Preisvereinbarung
4.2.1 Ist auf dem Vertrag ein Staffelbeitrag vereinbart, kann die FIT-UP Sportcenter UG den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft um maximal 1 EUR inkl. MwSt. pro abgelaufenem Vertragsjahr erhöhen. Das Recht steht der FIT-UP Sportcenter UG frühestens jeweils nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt der FIT-UP Sportcenter UG unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils nur für die Zukunft, auszuüben. Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von der FIT-UP Sportcenter UG dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.
4.2.2 Macht die FIT-UP Sportcenter UG von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder in der App mitteilen.
4.2.3 Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Staffelpreises berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt. Das Preisanpassungsrecht nach Nr. 4.3 dieser AGB bleibt von der Vereinbarung von Staffelbeiträgen ebenfalls unberührt.
4.3. Preisanpassungsrecht
4.3.1 Sind auf dem Vertrag monatliche Beiträge vereinbart, ist die FIT-UP Sportcenter UG berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die FIT-UP Sportcenter UG wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.3.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der FIT-UP Sportcenter UG hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.5 Zahlungsverzug
4.5.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die FIT-UP Sportcenter UG sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.5.2. Sind auf dem Vertrag monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die FIT-UP Sportcenter UG berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die FIT-UP Sportcenter UG berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
4.6 Preisanpassungsklausel bei Gebäudemieterhöhung
Die vorliegende Preisanpassungsklausel regelt die Bedingungen, unter denen das Fitnessstudio eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge bei einer Veränderung der Mietkosten für die genutzten Räumlichkeiten vornimmt. Diese Klausel ist Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages und bezieht sich auf die Räumlichkeit Bonner Str. 29, 50374 Erftstadt.
4.6.1 Anpassungsmechanismus
Im Falle einer Erhöhung der Mietkosten, die das Fitnessstudio für die von ihm genutzten Geschäftsräume zu entrichten hat, wird den Mitgliedern eine Anpassung ihrer Beiträge auferlegt, die in exakter Höhe der Mieterhöhung entspricht. Diese Beitragserhöhung tritt jeweils zum ersten Tag des auf die Mieterhöhung folgenden Monats in Kraft. Der Rechenfaktor bei einer Mieterhöhung berechnet sich nach Mieterhöhung : 300 = Anteilige Beitragserhöhung (Beispiel: 300,00 EUR Mieterhöhung : 300 (Faktor) = 1,00 EUR monatliche Beitragserhöhung.
4.6.2 Erfährt das Fitnessstudio eine Mietreduzierung für seine genutzten Geschäftsräume, so wird die Senkung der Mietkosten in identischer Höhe an die Mitglieder weitergegeben, indem deren Beiträge entsprechend reduziert werden. Diese Beitragsreduzierung tritt zum ersten Tag des auf die Mietreduzierung folgenden Monats in Kraft.
4.6.3 Transparenz der Mietkostenanpassung
Das Fitnessstudio verpflichtet sich zu einer transparenten Kommunikation bezüglich der Mietkostenänderungen. Die Mitglieder werden über jede Änderung der Mietkosten, welche eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge nach sich zieht, durch das Fitnessstudio schriftlich in Kenntnis gesetzt. Diese Benachrichtigung erfolgt mindestens sechs Wochen vor Eintritt der Beitragserhöhung oder -reduzierung.
4.6.4 Die Mitteilung enthält eine detaillierte Aufstellung der Mietkostenänderung und eine Berechnung der daraus resultierenden Beitragsanpassung.
4.6.5 Recht zur außerordentlichen Kündigung
Mitgliedern wird infolge einer Beitragsanpassung nach oben das Recht eingeräumt, ihre Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen. Diese Kündigung muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung erfolgen und wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung effektiv.
4.6.5 Im Falle einer Beitragsreduzierung besteht kein Sonderkündigungsrecht, da die Änderung zu einer finanziellen Entlastung der Mitglieder führt.
4.6.6 Inkrafttreten der Klausel
Die vorliegende Preisanpassungsklausel wird mit der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages wirksam und ist ab diesem Zeitpunkt Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Mitglied und Fitnessstudio.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertrag angegebene Erstlaufzeit (nachfolgend: Erstlaufzeit). Soweit auf dem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) fristgerecht zum Ender der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertrag angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
5.2. Stilllegung des Vertrags
5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag pro Jahr 4 Wochen stillegen.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in den Studios der FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt oder die FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären oder anzuzeigen. Kündigungen können alternativ auch über die auf der Webseite der jeweiligen Marke bereitgestellte Kündigungsschaltfläche erklärt werden.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige kann auch über den Selfservice-Bereich und das Kontaktformular auf der Website der jeweiligen Marke; per Brief an die FIT-UP Sportcenter UG, Bonner Str. 29, 50374 Erftstadt oder per E-Mail erfolgen.
6. HAFTUNG DER FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt)
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt).
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
Die RSG Group ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
7.2. Änderungen dieser AGB
Die FIT-UP Sportcenter UG ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen die FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) aufrechnen, die in einem synallagmatisch Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die FIT-UP Sportcenter UG (haftungsbeschränkt) auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.
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Verantwortlich
FIT-UP Sportcenter UG, Bonner Str. 29, 50374 Erftstadt, Deutschland, kontakt@fitup-sportcenter.de, (02235) 959 12 60
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Facebook
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Soweit durch Facebook eine weitergehende eigenständige Verarbeitung der Daten insbesondere im Rahmen des Werbenetzwerkes von Facebook erfolgt, ist Facebook dafür alleinige Verantwortliche. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook.
Die Nichterteilung der Einwilligung hat lediglich zur Folge, dass Ihnen die Dienste von Facebook nicht zur Verfügung gestellt wird. Eine bereits erteilte Einwilligung können Sie widerrufen, indem Sie die Datenschutzeinstellungen ändern.
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Analysedienste
WP Statistics
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Newsletter Dienste
Widerspruchsrecht
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage des berechtigten Interesses erfolgt, haben Sie das Recht gegen diese Verarbeitung zu widersprechen.
Sofern keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung unsererseits vorliegen, wird die Verarbeitung Ihrer Daten auf Basis dieser Rechtsgrundlage eingestellt.
Zudem haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.
Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch verarbeiteten Daten wird durch den Widerspruch nicht berührt.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, indem Sie die Datenschutzeinstellungen ändern.
Im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann der Widerruf Ihrer Einwilligung durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird eine Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt.
Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.
Betroffenenrechte
Sie haben zudem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
Soweit die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihrer Einwilligung oder in einem mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag besteht, haben Sie überdies das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Weiters haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Nähere Informationen zu den Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union finden Sie hier.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FIT-UP Sportcenter UG, Bonner Str. 29, 50374 Erftstad, Telefon: 02235 / 9591260, E-Mail: kontakt@fitup-sportcenter.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (https://fitup-sportcenter.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Verzicht auf das 14-tägige Widerrufsrecht
Möchten Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen und nicht die 2-Wochen-Frist abwarten, die Sie gesetzlich für den Widerruf Zeit haben, bestätigen Sie diesen Verzichtshinweis.
Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, mit dem Training beim FIT-UP Sportcenter UG vor Ende der Widerrufsfrist zu beginnen.
Ich habe die Widerrufsrechtsbelehrung erhalten und gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung (Beginn des Trainings bei FIT-UP Sportcenter UG, Bonner Str. 29, 50374 Erftstadt) mein Widerrufsrecht verliere, selbst wenn die Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist.